Gemeinschaft

Die Organisation einer jüdischen Gemeinde
In Deutschland haben die meisten jüdischen Gemeinden den juristischen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einige andere sind eingetragene Vereine. Eine jüdische Gemeinde, „Kehilla“ genannt, ist demokratisch organisiert. In den meisten Satzungen wird die Gewaltenteilung respektiert. Ein von den Mitgliedern gewählter Gemeinderat (Legislative) und ein ebenfalls demokratisch gewählter Vorstand (Exekutive) teilen sich die ehrenamtliche Arbeit der Gemeindeleitung. Je nach Größe der Gemeinde, ihrer finanziellen Ausstattung und ihren personellen Möglichkeiten sind eine mehr oder weniger große Verwaltung mit Geschäftsführung und Sekretariat und entsprechendes Fachpersonal vorhanden: Rabbiner, Kantor(en), Vorbeter („Baal tefila“), Toravorleser („Baal kore“), Synagogendiener („Schamasch“), Religionslehrer ( „More“), Jugendarbeiter, Gemeindesekretariat, Sozialarbeiter, Hausmeister, Friedhofsverwaltung, usw.


Rabbiner und Kantoren sind wie das übrige Personal Angestellte der jeweiligen Gemeinde. Ein Gemeinderabbiner ist zwar das geistige Oberhaupt seiner Gemeinde und als Schriftgelehrter für religiöse Fragen zuständig, die Leitung der Gemeinde liegt jedoch immer in den Händen des Vorstands, der die Gemeinde nach außen vertritt und für die Angestellten der Gemeinde, inklusive Rabbiner und Kantor, als Vorgesetzter fungiert.


Um das für gemeinschaftliche Gottesdienste benötigte Quorum von mindestens zehn Männern zu gewährleisten, gibt es in manchen Gemeinden (besonders in solchen, die täglich öffentliche Gottesdienste am Morgen und am Abend anbieten, eine Gruppe sogen. meist ehrenamtlich tätiger Minjanmänner.


Außerdem sind ein Teil der Gemeindemitglieder, Männer und Frauen, in vielfältigen ehrenamtlich tätigen sozialen Einrichtungen organisiert. Die für die Gemeindearbeit wichtigsten sind die Krankenbetreuungsgruppe (Bikkur Cholim) sowie die Beerdigungsbruderschaft (Chewra Kaddischa). Die in früherer Zeit noch sehr wichtige, von der Gemeinde übernommene Fürsorge der Bedürftigen wird heutzutage größtenteils von staatlichen oder kommunalen Behörden wahrgenommen.


Für das gesellige Gemeindeleben sorgen Frauenorganisationen, Seniorenklubs und diverse Vereine.
An Baulichkeiten werden normalerweise neben einer Synagoge und einem Gemeindehaus mit Gemeinschaftsräumen (Büros der Verwaltung, Veranstaltungssaal, Jugendräume, Seniorenklub, Bibliothek), noch ein Friedhof mit Einsegnungshalle und meistens auch ein Bad für rituelle Reinigungen (Mikwe) unterhalten.

Überregionale Institutionen
Jede jüdische Gemeinde ist für sich autonom. In Bundesländern, in welchen mehrere jüdische Gemeinden existieren, sind diese in Landesverbänden zusammengefasst. Im Ausland variieren die Strukturen und Hierarchien nationaler Vertretungen von Land zu Land auf Grund ihrer jeweiligen historischen Entwicklung.


Der Zentralrat der Juden in Deutschland
Der Zentralrat ist die Dachorganisation der jüdischen Gemeinden und Landesverbände in Deutschland. Er koordiniert die politische Arbeit und verleiht den Rechten und Interessen der jüdischen Gemeinden auf Bundesebene eine einheitliche Stimme.