Leben
Über das Leben nach jüdischer Tadition.
Heranwachsen - Von Geburt bis Bar-Mitzwa
Ein Kind, welches von einer jüdischen Mutter abstammt, ist von Geburt an jüdisch. Hat ein Kind nur einen jüdischen Vater und keine jüdische Mutter, ist das Kind nicht jüdisch.
Beschneidung
Ein jüdischer Junge wird, sofern er gesund ist, im Alter von 8 Tagen beschnitten. Mit der Erfüllung des Gebots der Beschneidung wird der Knabe in den Bund Gottes mit dem Volk Israel aufgenommen. Die Beschneidung wird durch eine speziell dafür ausgebildete Person,„Mohel“ genannt, ausgeführt, der heutzutage oft gleichzeitig auch Arzt ist. Während der Beschneidung hält ein männlicher Verwandter oder ein Freund der Familie das Baby auf dem Schoss. Er füllt die Funktion des „Sandak“, des Patenonkels, aus. Im Verlauf der Beschneidungszeremonie erhält der Junge auch seinen hebräischen Namen ( x ben/bat (=Sohn/Tochter von hebr. Vorname des Vaters), mit dem er später bei Eintritt in die religiöse Volljährigkeit zur Tora aufgerufen wird.
Pidjon haBen
Eine weitere Zeremonie, der ein männliches jüdisches Baby sich innerhalb seiner ersten vier Lebenswochen unterziehen muss, sofern es sich um einen erstgeborenen Sohn handelt, ist die Auslösung des Erstgeborenen, „Pidjon haBen“. Diese kleine Feierlichkeit bezieht sich auf ein Gebot, das im 2. B. Moses, 13:13-16 angeordnet ist und mit der Verschonung der israelitischen Erstgeborenen in Ägypten zusammen hängt.
Die Zeremonie wird nach Ablauf von 30 Tagen, also am 31. Tag nach der Geburt durchgeführt, und wird nur auf den nächsten Werktag verschoben, wenn der 31. Lebenstag auf einen Schabbat oder einen Feiertag fällt. Erstgeborene Söhne von Kohanim, den Nachkommen von Priestern, und von Leviim, den Nachkommen von Leviten, sind davon ausgenommen. Die Feier wird nicht ausgeführt, wenn das Kind durch Kaiserschnitt auf die Welt kam.
Nach biblischer Vorschrift sind alle Erstlinge Gott geweiht zum Zeichen dafür, dass alles Leben und alle Gaben von Gott kommen. „Heilige mir alles Erstgeborene. Was bei den Kindern Israels den Mutterschoß eröffnet, bei Mensch und Vieh, das gehört mir“ (2. B. Moses, 13,2). Die Erstlinge der Bodenfrüchte wurden im Tempel geopfert; die Erstlinge von Haustieren mussten dem Priester gespendet werden, sofern ihr Fleisch genossen werden durfte; andernfalls musste ein Lamm als Ersatz gegeben werden.
Ursprünglich waren alle Erstgeborenen jüdischen Söhne zum Tempeldienst verpflichtet und stellten die heilige priesterliche Klasse dar. Sie wurden in Ägypten mit der Plage des Todes der Erstgeborenen verschont. Als aber die Juden einschließlich der Erstgeborenen das goldene Kalb anbeteten, haben die Erstgeborenen ihren besonderen Status verwirkt. Das Priesteramt wurde auf den Stamm übertragen, der das goldene Kalb nicht angebetet hatte: Die Leviten, besonders aber die Kinder Aarons. („Nimm die Lewijim für alle Erstgeborenen unter den Kindern Israel und das Vieh der Lewijim für ihr Vieh, und es gehören die Lewijim mir, dem Ewigen. Und (für) die Gelösten der zweihundertundsiebzig, die überzählig über die Lewijim von den Erstgeborenen der Kinder Israel, nimmst du je fünf Schekel für den Kopf nach dem Schekel des Heiligtums nimmst du zwanzig Gerah der Schekel“. (4. B. Moses 3:45-47). Die Münzen wurden dem Kohen im Austausch für den Tempeldienst gegeben, den der Kohen anstelle des Erstgeborenen durchführte. Da Frauen nicht im Tempel dienten, brauchten sie (und brauchen sie auch heute) nicht ausgelöst zu werden.
Opscheren
Am 3. Geburtstag eines Knaben ist es Tradition, ihm zum ersten Mal die Haare abzuschneiden. Bis dahin wurden ihm keine Haare geschnitten. Diese Zeremonie nennt man in aschkenasischen Kreisen „Opscheren„bei sephardischen Juden heißt es auf Judeo-Arabisch „chalakka“ (Kahlscheren).
Dieser erstmalige Haarschnitt geschieht im Rahmen einer kleinen Feier, bei welcher sich Familie und Freunde versammeln. Der Junge wird mit Kippa und Zizit bekleidet. Die Ehre des Abschneidens der ersten Locke wird meist dem Rabbiner oder einem Kohen überlassen. Alle anderen Anwesenden erhalten ebenfalls die Ehre, eine Strähne abzuschneiden. Bei dieser Gelegenheit werden die zwei Schläfenlocken Peot (jiddisch „Peijes“), nach dem entsprechenden biblischen Gebot stehen gelassen und der Junge trägt von nun an immer eine Kippa und einen Talit Katan. Die Zeremonie wird in unseren Breiten gewöhnlich zu Hause oder in der Synagoge durchgeführt und nach einer kurzen Ansprache mit Weisheiten aus der Tora mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.
Es gibt eine Reihe von Tagen im Jahr, an denen das Schneiden der Haare verboten oder nicht erwünscht ist. Sollte der dritte Geburtstag auf einen dieser Tage fallen, wird die Zeremonie auf die nächstmögliche Gelegenheit verschoben.
In Israel wird diese Zeremonie an Lag BaOmer in Meron, an der Grabstätte von Rabbi Schimon, dem Autor des Sohar (Ein wichtiges Buch der jüdischen Mystik), abgehalten.
Cheder
Ebenfalls mit drei Jahren beginnt in besonders streng traditionsgebundenen Familien die religiöse Unterrichtung eines Knaben im Cheder.
Der „Cheder“ ist und war eine Art jüdischer Grundschule. Kinder ab 3 Jahren, spätestens ab 4 Jahren lernten/lernen dort von einem pädagogisch mehr oder weniger geschulten oder begabten Lehrer Hebräisch fließend zu lesen, die Gebete zu rezitieren (insbesondere das Schema), den Pentateuch zu übersetzen, den Raschi-Kommentar zur Tora zu verstehen und nicht zuletzt die hebräische Schreibschrift.
Spätestens aber mit der Einschulung in die weltliche Schule mit 6 Jahren beginnt ein jüdisches Kind den jüdischen Religionsunterricht zu besuchen. Dort erlernt es u.a. die hebräische Sprache wenigstens passiv, um später dem Gottesdienst und der Tora-Vorlesung in der Synagoge folgen zu können. Außerdem beinhaltet das Kurrikulum, Unterricht über die religiösen Ge- und Verbote, die Bedeutung des Schabbat und der Feiertage, sowie in Biblischer Geschichte.
Bar Mitzwa
Mit 13 Jahren wird ein jüdischer Junge im religiösen Sinne volljährig und ist von nun an für seine Taten selbst verantwortlich. Dies wird mit einem besonderen Fest, der Bar-Mitzwa, gefeiert.
Vor seinem 13. Geburtstag (nach jüdischem Kalender!) erhält er Unterricht bei einem Rabbiner. Anschließend wird er „aufgerufen“, die Segenssprüche über die Tora zu sprechen und legt erstmalig die Teffilin an. Dies geschieht an einem der Tage direkt nach dem Geburtstag, an denen die Tora gelesen wird, also Montag, Donnerstag oder Samstag. Der Vater befreit sich durch einen besonderen Segensspruch von der Verantwortung für seinen Sohn. Von nun an ist der Junge selbst für seine Taten und Sünden verantwortlich (bis dahin gingen seine Sünden auf das Konto seines Vaters) und er nimmt am öffentlichen religiösen Leben teil. Er wird mitgezählt, wenn die Zahl der Männer bestimmt wird, die für einen Gottesdienst gebraucht werden (Minjan) - hierzu müssen zehn erwachsene Männer anwesend sein. Ab diesem Zeitpunkt legt er beim wöchentlichen Morgengebet die Tefillin (Gebetsriemen) an.
Während der Bar Mitzwa-Feier in der Synagoge liest der Bar-Mizwa-Junge im Rahmen der Toralesung einen Toraabschnitt vor und hält üblicherweise eine Ansprache an die Gemeinde in welcher er seinen Eltern und seinem Religionslehrer für die genossene jüdische Erziehung dankt und verspricht, ein aktives Gemeindemitglied zu werden. Die sich an den Gottesdienst anschließende gesellige Feier istAnlass, dem Jungen Geschenke zu überreichen.
Bat-Mitzwa
Es ist in den letzten Jahrzehnten (im Reformjudentum seit dem 19. Jhdt.) im Zuge der Gleichberechtigungsbestrebungen für Frauen vielfach Brauch geworden, auch für Mädchen eine ähnliche Feier zu veranstalten, sie findet gewöhnlich im Alter von 12 Jahren statt und heißt dann „Bat- Mitzwa“. In vielen Gemeinden werden Bat Mitzwa-Feiern nicht zu individuellen Terminen, wie für jungen, abgehalten, sondern nur einmal im Jahr für alle Mädchen eines Jahrgangs im Rahmen des Gottesdienstes des Feiertags „Schawuot“. Die nunmehr im religiösen Sinn volljährige junge Frau hält bei dieser Gelegenheit einen kleinen Vortrag über ein religiöses Thema und der Rabbiner hält eine Ansprache, die sich speziell an das/die neuen Gemeindemitglieder richtet.
Die Ausdrücke Bar Mitzwa und Bat Mitzwa bezeichnen sowohl das junge Gemeindemitglied, das religionsmündig wird, als auch die dazu gehörige Feier. Wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck: ”Sohn „ bzw. „Tochter des Gebotes”.
Geburtstag im Judentum
Den Geburtstag zu feiern ist keine jüdische Tradition. Dennoch hat das Brauchtum der säkularen und der christlichen Umwelt insbesondere für Kinder seine Spuren auch in jüdischen Familien hinterlassen (Geschenke). Erwachsene Männer lassen sich in der Woche vor oder nach dem Geburtstag am Schabbat in der Synagoge zur Tora aufrufen. Dies ist eine Gelegenheit, einen besonderen Segen und Glückwunsch zu erhalten und einen Betrag für wohltätige Zwecke zu spenden.
Die jüdische Ehe und Scheidung
Die jüdische Hochzeit
Die Institution der Ehe gilt im jüdischen Glauben als heiliges Gebot. Der ehelose Mensch wird als unvollkommen betrachtet. Ein sich bewusst für Ehelosigkeit entscheidender Mensch verstößt gegen das göttliche Gebot, durch Nachkommen für den Fortbestand des Glaubens zu sorgen. Der Mann soll Vater und Mutter verlassen und einem Weibe anhängen und sie sollen zu einem Fleische werden heißt es im 1. B. Moses, 2:24. „Seid fruchtbar und mehret euch, und füllet die Erde“ heißt es außerdem im 1. Buch Moses. Es ist also göttliche Absicht, die menschliche Gattung zu vermehren. Der Hochzeit kommt daher besondere Bedeutung zu, weshalb nach dem Talmud sogar das Torastudium unterbrochen werden darf, um mit Brautleuten zu feiern.
Wenn ein junger Mann und eine junge Frau sich gefunden haben, wird die Hochzeit ausgerichtet. In sehr streng orthodoxen Kreisen werden Ehen immer noch von einem „Schadchen“ (Ehevermittler) arrangiert, der einen „Schidduch“ abschließt, eine für alle Parteien befriedigende Übereinkunft.
Außerhalb Israels, also in Ländern in welchen eine zivile Trauung existiert, wird diese zwingend vor einer religiösen Trauung verlangt.
Eine Verlobung im bürgerlichen Sinn gibt es im Judentum nicht, vielmehr ist mit der Verlobung die Ehe bereits vollzogen und rechtlich bindend. Ursprünglich war die Zeremonie der Verlobung durch einen Zeitraum von 12 Monaten von der Heimführung, d.h. von der Begründung eines gemeinsamen Hausstandes, getrennt. Seit dem 12. Jahrhundert sind beide Akte in einer Zeremonie miteinander vereinigt und die Hochzeit besteht aus dem Zeremoniell der Verlobung – der Anheiligung – und der Heimführung.
Eine jüdische Hochzeit kann prinzipiell an jedem Werktag der Woche stattfinden, nicht am Schabbat und an den jüdischen Feiertagen, denn an diesen Tagen (Schreibverbot) dürfen die Trauzeugen keine Unterschrift leisten. Bevorzugt wird der Dienstag, also der 3. Tag der Woche (So=1.), von dem es im 1. B. Moses I,12f. gleich zweimal heißt: „…Gott sah, dass es gut war“.
Nicht geheiratet werden kann in der Omerzeit, der Trauerzeit zwischen Pessach und Schawuot, mit Ausnahme des Halbfeiertags „Lag Ba’Omer“, am 33. Tag, ebenso nicht in den drei Wochen vor „Tischa Be’Aw“, dem Gedenktag der Tempelzerstörung. Ungewöhnlich wäre auch eine Hochzeit in den 10 Bußtagen zwischen Rosch Haschana und Jom Kippur (Tage ernster Besinnung). Man soll auch nicht eine Freude mit einer anderen vermischen, so dass auch die Zwischentage von Pessach und Sukkot nicht in Frage kommen.
Die jüdische Hochzeit beginnt traditioneller Weise mit einem speziellen „Kabbalat Panim“-Empfang zu Ehren des Bräutigams und der Braut. Zwei separate Empfänge werden parallel in benachbarten Räumlichkeiten gegeben: Einen für den Bräutigam und einen für die Braut. Der Tradition zu Folge vermeidet es das Brautpaar, sich eine Woche vor ihrer Hochzeit zu sehen. Die Braut sitzt auf einem kunstvoll dekorierten Thron-Sessel, ihre Freunde und Familienangehörigen umringen sie, wünschen ihr Glück und sprechen Worte der Ermunterung. Der Empfang des Bräutigams unterscheidet sich ein wenig: Lieder werden gesungen und Worte der Tora gelehrt. Bei beiden Empfängen wird ein leichtes Büfett serviert und auf das Wohl angestoßen.
Nach diesen Empfängen folgt das „Bedecken“ der Braut. Der Bräutigam geht, von einer ganzen Männer-Prozession begleitet, hinüber zum Empfang der Braut, deren Gesicht der Bräutigam mit dem Brautschleier bedeckt.
Der Schleier betont die Absicht des Bräutigams, seine Frau nicht wegen ihrer äußeren Schönheit heiraten zu wollen, diese lässt mit der Zeit nach. Er heiratet sie vielmehr wegen ihrer inneren Schönheit, die nie zur Neige gehen wird. Es betont ebenfalls ihre Bescheidenheit. Das Gesicht der Braut wird während der gesamten Trauzeremonie bedeckt bleiben, was ihr bei diesen heiligen Momenten eine gewisse Privatsphäre verschafft.
Der Brauch, das Gesicht der Braut mit einem Schleier zu bedecken, stammt von unserer Matriarchin Rebekka. Als sie Isaak traf, war ihr Gesicht bedeckt.
Der Hochzeitstag ist im Judentum ein ernst-feierlicher Tag. Das Brautpaar unterwirft sich an diesem Tag von morgens früh bis nach der Trauung einem strengen Fasten. In ihnen sollen Buße und Demut geweckt werden, aus diesem Grunde ist es auch üblich, dass der Bräutigam (Chatan) vor der Trauung das „Achtzehngebet“ Schmone Esre von Jom Kippur, dem Versöhnungsfest, mit dem Sündenbekenntnis betet. Als Zeichen der Demut werden den strenggläubigen Frauen die Haare abgeschnitten und als äußeres Zeichen der Reinheit dreht der zukünftige Ehemann seine Taschen um (mit dem Futter nach Außen). Zudem muss die Braut (Kalla) vorher ein rituelles Bad in der Mikwe nehmen.
Braut und Bräutigam werden zur Trauzeremonie unter die Chuppa begleitet. Die Chuppa ist ein von vier meist mit Blumengirlanden dekorierten Stangen gehaltenen Hochzeitsbaldachin aus edlem Stoff (Satin, Samt), der nach allen vier Seiten offen ist. Das symbolisiert die Bereitschaft des Brautpaares, ein für alle Gäste offenes Haus zu bauen, wie einst das Zelt von Abraham und Sara. Die Chuppa kann in der Synagoge stehen oder aber im Freien, wo Gottes Segen unmittelbar und ungehindert empfangen werden kann. (Im modernen Israel bei Angehörigen des Militärs besteht der Baldachin oft aus einem Gebetsmantel (Tallit), der an vier Gewehren befestigt und hochgehalten wird).
Der Bräutigam wird als erster zur Chuppa begleitet, wo er auf die Ankunft seiner Braut wartet. Üblicherweise wird eine langsame feierliche Musik gespielt, wenn Braut und Bräutigam zur Chuppa schreiten. In aschkenasischen Gemeinden umschreitet die Braut siebenmal ihren Bräutigam, wenn sie unter der Chuppa ankommt, bevor sie sich an seine Rechte stellt. Damit erschafft sie einen unsichtbaren Schutzraum um ihren Ehemann. In diesen wird nur sie eintreten, alle anderen werden ausgeschlossen.
Sobald Braut und Bräutigam nebeneinander unter dem Baldachin stehen, begrüßt sie der Kantor musikalisch mit einigen hebräischen Hymnen und einer Bitte um Gottes Segen für das neue Paar.
Die nun folgende Trauzeremonie wird von einem Rabbiner geleitet und wird in der Synagoge oder im Freien durchgeführt. Das Gesicht der Braut ist nach wie vor von ihrem Schleier verhüllt. In manchen Gemeinden trägt der Bräutigam während der Chuppa über dem Anzug einen weißen Kittel, sein späteres Totenhemd, welches traditionell an Jom Kippur getragen wird, ein Symbol für Sühne und Reinheit gegenüber Gott so wie auch das weiße Kleid der Braut.
Im ersten Teil der Zeremonie, der Angelobung „Erussin“, spricht der Rabbiner den Segen über einem Becher Wein, aus dem beide Brautleute trinken. Dann folgt im Beisein der zwei männlichen, nicht mit dem Brautpaar verwandten Zeugen der eigentliche Rechtsakt. Der Bräutigam streift der Frau einen Ring auf den Finger der rechten Hand und sagt dabei: “Durch diesen Ring bist Du mir angelobt nach dem Gesetz Moses und Israels“.
Danach verliest der Rabbiner laut den Ehevertrag, die „Ketuba“ (=“es ist geschrieben“), die er danach dem Bräutigam übergibt, welcher sie an die Braut ausgehändigt. Die Ketuba wird während der Hochzeit an einem sicheren Ort aufbewahrt. In der Ketuba, deren Text in Aramäisch verfasst ist und die meist schön ausgeschmückt ist, werden die Verbindlichkeiten des Mannes gegenüber seiner Frau festgehalten. Mit der Ketuba verpflichtet sich der Mann seine Frau zu ehren, zu kleiden, zu ernähren und ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Außerdem verspricht er, der Braut 200 Sus zu geben. Dadurch ist die Frau finanziell abgesichert. Beim Tod des Mannes oder im Falle einer Scheidung wird ihr die gesamte Ketubasumme ausgezahlt. Wenn aber die Frau die Scheidung verursacht, erlischt ihr Anspruch auf das Geld.
Für die Frau sind in der Ketuba keine Pflichten festgelegt.
Die eigentliche Eheschließung „Nissuin“ folgt darauf. Der Rabbiner spricht die sieben Hochzeitssegenssprüche und wieder trinkt das Brautpaar einen Schluck Wein. Es können mit dem Vortragen der Segenssprüche auch Freunde und Verwandte geehrt werden. Am Ende der Zeremonie zertritt der Mann ein in eine Serviette gewickeltes Glas, zur Erinnerung an die Zerstörung des Tempels in Jerusalem. Zugleich mahnt dieser Brauch auch die Menschen, heitere Momente durch ernste Gedanken dämpfen zu müssen. Beim Zerbrechen des Glases rufen die Gäste traditionell „Masal Tow!“(Viel Glück!).
Unmittelbar nach der Chuppa werden Bräutigam und Braut in einen abschließbaren Raum, den „Jichud“-Raum geführt, wo sie ein paar Minuten für sich alleine haben. Im Jichud-Raum bricht das Brautpaar gewöhnlich ihr Fasten. Es ist auch der geeignete Moment, wo Braut und Bräutigam sich gegenseitig ihre Geschenke überreichen. (Bei sefardischen Hochzeiten wartet das neuvermählte Paar traditionell bis nach dem Hochzeitsempfang am Abend mit dem Jichud Raum).
Nun schließt sich der fröhliche und ausgelassene Teil der Feier, der Hochzeitsempfang, an. Es ist eine große Mizwa (gute Tat), das Brautpaar an ihrem besonderen Ehrentag zu erfreuen. Sobald das Brautpaar aus dem Jichud Raum treten, werden sie von ihren Gästen mit fröhlicher Musik, Singen und Tanzen gegrüßt. Die Männer mit dem Bräutigam und die Frauen mit der Braut tanzen traditionell in getrennten Tanzflächen. Nach dem ersten Tanz nehmen Braut und Bräutigam ihren Platz am Brauttisch ein. Zu ihren Seiten sitzen ihre Eltern, Großeltern, Rabbiner und andere Honoratioren. Traditionell spricht der Bräutigam den Segen über Brot, an diesem Tag eine riesige Challa, die er anschließend in kleine Stücke schneidet und an die Anwesenden verteilt. Sodann wird das Festessen serviert, das später mit dem Tischgebet und den sieben Segenssprüchen (wie zuvor unter der Chuppa) beendet wird.
Die jüdische Ehescheidung
Eine Ehe ist natürlich nicht immer glücklich und erfolgreich. Darum gibt es im jüdischen Eherecht auch die Institution der Scheidung „Geruschin“. Das Judentum sieht eine Scheidung jedoch nicht gern. Nach dem Talmud gilt die Ehe als heiliger Vertrag, dessen Auflösung ein unfrommer Akt wäre.
Möglichkeit, Formalitäten und Voraussetzung einer Scheidung sind bereits im 5. B. Moses 24,3 erwähnt. Die Scheidungsurkunde wird dort „Sefer Kritut“ (Buch der Trennung) genannt. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden im Talmudtraktat Gittin festgelegt.
Die Prozedur ist allerdings kompliziert. Es ist ein Rabbinatskollegium von 3 Rabbinern notwendig sowie ein Minjan (zehn Männer) und der Ehemann muss der Frau einen Scheidebrief „Get“( das Wort bedeutete ursprünglich nur Urkunde und bekam dann die Bedeutung Scheidebrief) ausstellen lassen. Um zu verhindern, dass ein Mann sich unüberlegt aus einer Laune heraus scheiden lässt, muss eine Reihe von Vorschriften minutiös befolgt werden: Es darf kein fertiges Formular benutzt werden, sondern der Scheidebrief muss bei der Verhandlung speziell geschrieben werden. Das Papier oder Pergament, die Tinte und die Schreibfeder müssen Eigentum des Mannes sein. Das Dokument muss in hebräischer Quadratschrift geschrieben sein, die Buchstaben dürfen nicht miteinander verbunden werden, es darf nicht radiert werden, das ganze Stück muss genau 12 Zeilen umfassen, und in der dreizehnten, die zweigeteilt ist, erscheinen die Namen der Zeugen.
Für den aschkenasischen Bereich ist seit dem 10. Jahrhundert die Zustimmung der Frau notwendig, d.h. dass die Frau dadurch, dass sie den Scheidebrief berührt, ihr Einverständnis bekundet. Bei der Verhandlung ist die Anwesenheit der Frau nicht erforderlich. Der Get/Scheidebrief kann ihr auch durch dritte zugestellt werden. Wenn die Frau den Get annimmt, ist die Scheidung rechtskräftig; das Dokument wird zum Zeichen seiner Gültigkeit mit einem Riss versehen und beim Rabbinatsgericht archiviert.
Da die Scheidung die Initiative des Mannes erfordert, der den Scheidebrief geben muss, können allerdings erhebliche Schwierigkeiten eintreten. So kommt es vor, dass der Mann verschollen ist; er ist z.B. als Soldat in einen Krieg gezogen und gilt als vermisst oder der Mann hat aus beruflichen Gründen eine Seereise angetreten, ist aber nicht zurückgekommen. Dieses Problem kann nach jüdischem Eherecht nur dadurch gelöst werden, dass der Mann sich der Gefahr, in die er sich begibt, bewusst ist und vorsorglich einen Get schreiben lässt, der erst dann gültig wird, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zurückgekehrt ist. Es ist auch denkbar, dass ein Mann seine Frau einfach verlassen hat und in ein fernes Land übersiedelt ist, ohne dass sein Aufenthaltsort ermittelt werden kann. Eine Frau, die vergeblich auf die Rückkehr ihres Gatten wartet, wird als verlassene Frau bezeichnet (Aguna). Das zuständige Rabbinatsgericht muss sich mit dem Fall befassen und wird versuchen, im Interesse der Frau eine Lösung zu finden, aber das erfordert ein sehr schwieriges und langwieriges Verfahren. Im Prinzip ist der Fall der Aguna religionsgesetzlich bis heute ungelöst.
Aus der Tatsache, dass nur der Mann die Scheidung beantragen kann und den Get, den Scheidebrief, ausstellen lassen kann, ergibt sich eine schwerwiegende und folgenreiche Benachteiligung der Frau. Die Frau verfügt zwar über ein rudimentäres Scheidungsrecht, jedoch wurde es nie ausgearbeitet und gefestigt. So kann sie ohne die Zustimmung ihres Mannes ihren Scheidungswunsch nicht verwirklichen.
Nur für einige wenige objektiv sehr schwerwiegende Gründe, gibt es von jeher ein Scheidungsrecht der Frau, nämlich wenn
- der Mann sich weigert, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr zu haben
- der Mann seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt,
- der Mann seiner Frau untreu ist,
- der Mann seine Frau gewohnheitsmäßig schlägt,
- der Mann an einer abstoßenden Krankheit leidet.
Willigt der Mann aber nicht in den Scheidungswunsch seiner Frau ein, wird es auch mit einem anerkannten Scheidungsgrund für die Frau überaus schwierig, denn sie kann selbst ja nicht offiziell die religiöse Scheidung beantragen.
Sie kann zwar zum Gemeinderabbiner gehen und ihn bitten, wenn einer der zuvor genannten Gründe beweisbar ist, auf den Mann einzuwirken, den Scheidebrief zu geben oder ein religiöses Gericht einzuberufen, das bei Beweisbarkeit des anerkannten Grundes den Mann zur Scheidung zwingen kann. Ist der Rabbiner hilfsbereit, kann die Frau hoffen. Weigert er sich, bzw. besteht er darauf, dass zuerst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, die Ehe zu retten – und darauf bestehen trotz beweisbarer Gründe sehr viele orthodoxe Rabbiner, dann beginnt für die Frau ein langer Leidensweg der Unfreiheit und Abhängigkeit. Es wird mit dem Mann gesprochen und verspricht er Besserung, können Fristen bis zu sieben Jahren gesetzt werden, bevor die Frau mit ihrem Scheidungswunsch wieder vorsprechen kann.
Natürlich können in den meisten Diasporaländern diese Frauen eine zivile Scheidung beantragen, die wenigstens die Trennung vom Mann, den Unterhalt für sie und die Kinder regelt. Die Frauen vermisster Männer erhalten ebenfalls nach einer gesetzlichen Frist einen offiziellen Totenschein vom Staat. Doch anerkannt werden diese Scheidungen und Totenscheine von orthodoxen Rabbinaten nicht. Frauen, deren Ehemänner die religiöse Scheidung verweigern, gelten deshalb auch nach einer zivilen Scheidung weiterhin als verheiratet. Eine neue Beziehung oder zivile Heirat ist Ehebruch. Kinder aus einer solchen Beziehung oder zivilen Ehe sind „Mamserim“, Bastarde, die nur beschränkt ins religiöse Leben integriert sind.
Der Tod im Judentum
Die Vorbereitung eines Sterbenden
Wer spürt, dass sich der Tod nähert, bereitet sich mit Gebeten wie dem Sündenbekenntnis und dem Segnen der Kinder auf ihn vor. Wenn der Tod eintritt sollen die Anwesenden zusammen mit dem Sterbenden das „Schema Israel“-Gebet sprechen, das Glaubensbekenntnis an den einzigen Gott “Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist einzig. Gelobt sei der Name der Herrlichkeit Seines Reiches für immer und ewig (...)“.
Vorschriften für den Umgang mit einem Sterbenden:
Ein Sterbender soll nicht berührt werden, denn das könnte den Eintritt des Todes verursachen oder beschleunigen. Man darf aber den Sterbeprozess nicht beschleunigen oder zu beeinflussen versuchen. Dennoch, zum Beispiel wenn ein Brand ausgebrochen ist, lässt man den Sterbenden nicht allein zurück, sondern trägt ihn hinaus; er hat sogar das Vorrecht vor der Rettung heiliger Schriften wie z.B. Tora-Rollen.
Wenn ein Mensch im Sterben liegt, darf sich keiner von ihm trennen, er soll nicht allein gelassen werden. Es ist ein ausdrückliches religiöses Gebot bei einem Menschen zu bleiben, während seine Seele ihn verlässt. Es ist üblich, bei einem Sterbenden Kerzen anzuzünden, sofern sie ihn nicht belästigen. Brennende Kerzen symbolisieren hier die unsterbliche Seele.
Nachdem man glaubt, dass er verstorben ist, legt man eine leichte Feder vor seine Nase. Wenn sie sich nicht bewegt, ist man sicher, dass er verstorben ist und öffnet die Fenster. Es wird dann ein besonderes Gebet gesprochen, das die Anerkennung des Göttlichen Gerichtes zum Inhalt hat. Wenn ein religiöser Jude die Nachricht vom Tod eines Menschen erhält, sagt er:"Baruch Dajan Emet" - Gelobt sei der wahrhaftige Richter.
Vorschriften für den Umgang mit Toten:
Nachdem der Tod eingetreten ist, schließt man dem Toten die Augen (wenn Söhne zugegen sind, sollten sie es tun), anschließend wird der Tote auf den Boden gelegt. Bis zur Beerdigung soll der Tote nie allein gelassen werden, es wäre ein Mangel an Respekt, weshalb ein oder zwei Wächter, die sich abwechseln können, Tag und Nacht neben dem Toten sitzen und Psalmen lesen, bis er zur rituellen Waschung und Beerdigung abgeholt wird. Heute, da nur noch die wenigsten Menschen Zuhause sterben, verlieren sich zum Teil diese Bräuche.
Nach jüdischer Vorschrift soll ein Toter so schnell wie möglich begraben werden. In Israel beerdigt man, wenn es durchführbar ist, innerhalb von 24 Stunden. Die besonderen Landesgesetze der Länder, in denen eine Beerdigung erst nach 48 Stunden erlaubt ist, haben natürlich Vorrang vor den religiösen Vorschriften und hierzulande wird frühestens nach 48 Stunden bestattet, wobei man darauf achtet, die Zeit bis zur Beisetzung so kurz wie möglich zu halten. Die Aufbahrung eines Toten vor der Beerdigung, ist nicht erlaubt.
Die jüdische Tradition ritualisiert jeden einzelnen Augenblick, der mit Tod und Begräbnis zu tun hat. Dies beginnt mit dem Sündenbekenntnis, wird mit den Vorschriften bezüglich der Leiche fortgesetzt und endet mit der Beerdigung und den Trauerpraktiken. Vom Standpunkt des Sterbenden und seiner Familie aus betrachtet, gewährt diese Ritualisierung jedem eine feste Struktur von Zeitplan und Einzelheiten, die erledigt werden müssen.
In Zeiten des Todes eines teuren Menschen bereitet es vielen Schwierigkeiten, konzentriert zu denken und auf geordnete Weise zu handeln. Das von der Religion festgelegte traditionelle Ritual überlässt wenig dem Zufall oder privater Initiative. Paradoxerweise erlauben diese strengen Details, dass sich die Hinterbliebenen auf ihre persönliche Trauer konzentrieren können. Das Ritual selbst läuft fast automatisch ab und verlangt viel weniger Energie als eine Improvisation. Außerdem ist das Ritual, dass schon so oft stattgefunden hat, wohlbekannt und verleiht dem Trauernden Sicherheit: der Prozess des Sterbens ist mit sehr grundsätzlichen Ängsten, Unsicherheitsgefühlen, Vertrauensverlust und Zweifeln verbunden. Die strenge Struktur des Rituals ist eine Antwort auf diese Gefühle und Ängste und unterstützt den Trauernden, der einfach nur der Prozedur folgen muss.
Beerdigung
Die Vorbereitungen zur Beerdigung
In den jüdischen Gemeinden der ganzen Welt gibt es seit vielen Jahrhunderten sogenannte „Bruderschaften“, die freiwillig und ehrenamtlich tätig sind.
Neben anderen, die sich um Krankenbesuche, Frauenfürsorge, Brautausstattung usw. kümmern, ist die wichtigste die " Chewra kaddischa", die "Heilige Beerdigungsbruderschaft".
Diese kümmert sich um die rituelle Versorgung der Toten, die Waschung, die Einkleidung und Einhüllung des Leichnams in leinene Tücher, sie besorgt die Einsargung und früher übernahm sie auch die Totenwache bis zur Beerdigung.
Die Waschung und Einkleidung
Zwischen mindestens drei und bis zu sechs Personen helfen bei der Totenwäsche. Männer führen sie bei Männern aus, Frauen bei Frauen. Diese Waschung und Einkleidung gilt als heilige religiöse Handlung und wird mit größter Ehrfurcht von frommen, ehrenamtlich tätigen Männern oder Frauen vollzogen.
Die Waschung, „Tahara“ (Reinigung) genannt, wird in einem speziell dafür eingerichteten Raum mit besonderen Waschgeräten ausgeführt. Der Verstorbene wird auf einen Tisch gelegt. Die Beine des Toten weisen in Richtung Tür, der Kopf in Richtung Rauminneres. Damit wird symbolisiert, dass der Mensch im Tod die irdische Existenz und die Unreinheit (Beine) verlässt. Was bleibt, ist seine Seele (Kopf). Während die Mitarbeiter der Beerdigungsbruderschaft den Körper waschen und reinigen sprechen sie Verse, die sich auf diese Prozedur beziehen: "Dann werde ich reines Wasser über euch sprengen, dass ihr rein werdet von aller Unreinheit, und von allen euren Götzen werde ich euch reinigen" (Ezechiel 36, 25). Diese Verse werden nicht nur wegen ihres relevanten Inhalts rezitiert, sondern auch, um diejenigen, die die Waschung vornehmen, von profanen Gesprächen abzuhalten, so lange der Tote vor ihnen liegt. Sie achten sorgfältig auf die Würde des Verstorbenen und bedecken seinen Körper, wenn sie das Haar waschen und kämmen. Sie schneiden die Nägel des Toten und waschen ihn mit ungefähr 7 Litern Wasser. Dabei darf der Leichnam niemals entblößt frei liegen, es wird bei allen Handlungen der Waschung und Einkleidung immer ein Laken über ihm gehalten, das ihn bedeckt.
Nach der Reinigung des Toten wird ihm einfache weiße Totenkleidung aus Stoff (Baumwolle) angezogen, die, abgesehen vom Unterschied bei Frauen und Männern, für alle gleich und ohne Verzierungen ist. Dazu gehören Hose, Hemd, Kleid, Schuhe (aus dem gleichen Stoff) und eine Mütze. Es ist auch üblich, einem männlichen Verstorbenen den „Tallit“ den Gebetsschaal, umzulegen, der eigene, den er zu Lebzeiten benutzt hat oder einen neuen; eine der vier Quasten wird abgeschnitten, als Zeichen dafür, dass Tote keine Gesetze mehr beachten müssen. Oft ist es Brauch, eine Quaste des Gebetsschaals am Kopfende des Sarges aus dem Sarg herausschauen zu lassen, um so die Kopfstelle für die spätere Beisetzung zu markieren.
Das Totenhemd schenkte früher die Braut, die es selbst genäht hatte, dem Bräutigam zur Hochzeit. Der verheiratete Mann trägt es bei Lebzeiten schon während der Gottesdienste am Neujahrstag und am Versöhnungsfest sowie beim Pessachmahl über seiner normalen Kleidung, als Zeichen der Erinnerung daran, dass man sterblich ist.
In Israel wird der Leichnam ohne Sarg beerdigt, denn ein Sarg ist religiös nicht vorgeschrieben. Wo es von den Landesgesetzen her Vorschrift ist, wie in Europa, soll ein möglichst einfacher Sarg, der keinen Unterschied zwischen Arm und Reich macht, verwendet werden.
Die Mitglieder der Chewra Kaddischa begleiten auch den Toten bei der Beerdigung um u.a. für das nötige „Minjan“, das Quorum von mindestens 10 jüdischen. Männern, die älter als 13 Jahre alt sind, zu sorgen, damit manche Gebete wie z.B. das Kaddischgebet gesprochen werden können.
Die Beerdigung
Eine jüdische Beerdigung nach derHalacha, d.h. nach orthodoxer, religiöser Vorschrift, ist immer eine Erdbestattung. Dies ist traditionell so und für Juden eine Selbstverständlichkeit. Eine Feuerbestattung ist streng untersagt; Totenverbrennung wird schon in der Bibel als schweres Vergehen betrachtet und bestraft (Amos 2,1).
Das Verbot der Feuerbestattung hängt mit der Würde des Toten (die im Judentum eine wichtige Rolle spielt) zusammen.
Ferner ist da der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele, an die Verbundenheit zur Erde (Adam von Adama, hebr. Erde) und an die Auferstehung der Toten.
Auf einer jüdischen Beerdigung gibt man sich bei der Begrüßung nicht die Hand, sondern Grüßt einfach durch Kopfnicken.
Der Sarg wird in die Leichenhalle gebracht, wo die Trauerfeier stattfindet. Mancherorts gab oder gibt es keine Leichenhalle beim Friedhof, dann findet die Trauerfeier im Freien statt.
Derjenige, der die Trauerfeier leitet, oft ein Rabbiner oder Kantor, spricht und singt bestimmte Gebete und Psalmen in Hebräisch. Dann wird in der jeweiligen Landessprache ein Nachruf verlesen, der das Leben des Verstorbenen in Erinnerung bringt und seine Verdienste erwähnt. Es ist üblich, zu verschiedenen Zeiten im Jahr, die durch Freude gekennzeichnet sind (z.B. am Monatsersten, „Rosch Chodesch“, in der Zeit des Chanukka-Festes, an Purim, an den Zwischenfeiertagen von Pessach und Sukkot, den ganzen Monat Nissan über, den ganzen Monat Tischri und die ersten 13 Tage des Monats Siwan), von Nachrufen Abstand zu nehmen. An diesen Tagen wird stattdessen eine Abschiedsrede an den Verstorbenen gehalten, die sich jedoch meistens nicht so sehr von einem Nachruf unterscheidet.
Das Einreißen des Gewandes – K’riah
Bevor die Nachrufe beginnen, wird bei den unmittelbaren Familienmitglieder (Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister) nacheinander das Ritual des Einreißens des Gewandes ausgeführt. Die „K’riah“, der Einriss, wie dieses Ritual heißt, wird heutzutage nur mit vorheriger Zustimmung des Trauernden ausgeführt.
Das Einreißen des Gewandes ist ein Brauch, bei dem die Trauernden ein Kleidungsstück einreißen, als Symbol des Risses in ihrer Seele, der durch Leiden wegen des erlittenen Verlustes verursacht wird. Der biblische Ursprung dafür ist Jakob, der sein Gewand aus Trauer um seinen Sohn Joseph, den er tot glaubte, einriss (Genesis 37, 34). Die Bibel verbindet in vielen Fällen Trauer und Kummer mit dem Einreißen des Gewandes. In talmudischer Zeit rissen Trauernde ihr Gewand in dem Augenblick ein, in dem sie vom Hinscheiden eines Verwandten hörten.
Der Riss wird an einem äußeren Kleidungsstück gemacht (Hemd, Bluse, Pulli), über der Brust links (in der Nähe des Herzens) für Eltern und rechts für andere Verwandte. Der Riss muss bedeutend sein, ungefähr 8,5 cm lang. Er wird mit einem Messer gemacht, nicht mit einer Schere. Gewöhnlich beginnt ein Mitglied der Chewra Kaddischa den Riss und der Trauernde erweitert ihn, indem er an beiden Seiten nach unten zieht. Wenn möglich, sollte der Trauernde während des Rituales stehen. Danach wird ein Segensspruch gesagt, in dem erklärt wird, dass der Ewige der gerechte Richter ist.
Trauernde tragen das eingerissene Kleidungsstück während der 7 ersten Trauertage (außer am Schabbat). Wenn der Riss zu lang ist, kann er mit einer Sicherheitsnadel gehalten werden. Nach der „Schiwa“ ist es üblich, das Kleidungsstück wegzuwerfen und nicht mehr zu verwenden.
„El Male Rachamim“
Zum Abschluss der Trauerzeremonie in der Halle wird das “El Male Rachamim“-Gebet vorgetragen. Dieses Gebet wurde im Mittelalter in Deutschland nach den Kreuzzügen, also vor etwa 1000 Jahren verfasst. Gott wird angefleht, der Seele des Verstorbenen Frieden zu geben.
„Gott voller Erbarmen, der in den Höhen weilt, verleihe vollkommene Ruhe, zusammen mit den Reinen und Heiligen, dem Glanz des Himmels gleichend, der Seele des/der soundso (der hebräische Name des /der Verstorbenen wird eingefügt), der/die dahingegangen ist. Denn ich gelobe Almosen für einen wohltätigen Zweck zum Verdienst seiner/ihrer Seele, die im Garten Eden ihre Ruhe finden möge. Möge der barmherzige Gott sie für ewig unter seine Fittiche nehmen und sie zum ewigen Leben binden, als sein Erbe, und möge er/sie in Frieden ruhen. Darauf lasst uns sprechen: Amen“.
Nun verlässt die Trauergemeinde die Halle und man trägt oder fährt den Sarg zum Grab. Die Angehörigen und die Trauergemeinde folgen dem Sarg. Auf diesem Weg werden weitere Gebete und Psalmen vorgetragen und es ist Brauch,3 oder 7 kurze Pausen, was den Schöpfungstagen entspricht, einzulegen, bei welchen der Trauerzug anhält bzw. der Sarg abgesetzt wird. Am Grab angekommen, wird der Sarg behutsam in die Erde gesenkt und die Angehörigen sowie die übrigen Anwesenden werfen jeder drei Schaufeln Erde darüber. Wenn der Sarg ganz von Erde bedeckt ist, wird das Kaddischgebet vom Ehemann oder von einem Sohn des Verstorbenen oder von einem anderen männlichen Angehörigen gesprochen.
Das „Kaddisch“-Gebet
Es wird häufig als „Totengebet“ bezeichnet und ist in der Praxis emotional sehr stark beladen, obwohl es inhaltlich direkt gar nichts mit dem Tod zu tun hat. Der Text, teilweise in Aramäischer Sprache, ist mindestens 2000 Jahre alt. Der Inhalt des Gebets, in welchem mit keinem Wort von Tod die Rede ist, ist ein feierliches Glaubensbekenntnis, eine Verherrlichung und Lobpreisung des Schöpfers und eine Bitte, um die Erhöhung seines Namens. Es wird im täglichen gemeinsamen Gottesdienst mit mindestens zehn religiös Volljährigen, d.h. über 13 Jahre alten Männern, mehrmals gesprochen. Insbesondere von Trauernden während des Trauerjahres und später an jedem Jahresgedächtnis des Todestages. Es gibt verschiedene Varianten des Gebetes, die zu verschiedenen Momenten des Gottesdienstes gesprochen werden. Der Text, den ein Trauernder am Grab spricht, lautet wie folgt:
"Erhoben und geheiligt werde sein großer Name in der Welt, die er nach seinem Willen erschaffen, und sein Reich erstehe in eurem Leben und in euren Tagen und dem Leben des ganzen Hauses Israel schnell und in naher Zeit, sprechet: Amen!
Sein großer Name sei gepriesen in Ewigkeit und Ewigkeit der Ewigkeiten!
Gepriesen sei und gerühmt und verherrlicht und erhoben und erhöht und gefeiert und hocherhoben und gepriesen der Name des Heiligen, gelobt sei er, hoch über jedem Lob und Gesang, Verherrlichung und Trostverheißung, die je in der Welt gesprochen wurde, sprechet: Amen!
Nimm in Barmherzigkeit und Wohlgefallen unser Gebet an.
Möge Erhörung finden das Gebet und die Bitte von ganz Israel vor seinem Vater imHimmel, sprechet: Amen!
Der Name des Ewigen sei gepriesen von jetzt an bis in Ewigkeit!
Fülle des Friedens und Leben möge vom Himmel herab uns und ganz Israel zuteilwerden, sprechet: Amen!
Meine Hilfe kommt vom Ewigen, dem Schöpfer von Himmel und Erde.
Der Frieden stiftet in seinen Himmelshöhen, stifte Frieden unter uns und ganz Israel, sprechet: Amen!"
Nachdem das Kaddischgebet am Grab gesprochen wurde, ist die Beerdigung abgeschlossen.
Trauer
Das Verlassen des Grabes
Wenn die Teilnehmer an der Beerdigung das Grab verlassen, legen sie kleine Steine auf das Grab. Steinchen auf ein Grab zu legen, ist nicht nur beim Begräbnis üblich, sondern auch jedes Mal, wenn ein Grab besucht wird. Ein mit Steinen bedecktes Grab zeigt, dass es viele Leute besuchen, eine Ehre für den Verstorbenen.
Vor dem Verlassen des Grabes ist es mancherorts üblich, dass die Anwesenden zwei Reihen bilden, zwischen denen die Trauernden gehen. Dabei werden folgende Trostworte gesprochen: „Der Allgegenwärtige tröste euch inmitten aller, die um Zion und Jerusalem trauern.“
In einigen Gemeinden bilden Männer und Frauen getrennte Reihen. Aber dieser formale Akt des Trostes ersetzt nicht den persönlichen Kontakt mit dem Trauernden während der Trauerwoche und die Bemühungen, ihn zu trösten.
Das Verlassen des Friedhofes
Beim Verlassen des Friedhofes wäscht man sich die Hände in einem Waschbecken, das beim Friedhofseingang angebracht ist, indem man sie drei Mal mit Wasser übergießt. Damit wird die Trennung von Tod und Unreinheit symbolisiert, denn ein Friedhof oder überhaupt die Nähe oder der Kontakt zu Toten gilt im Judentum als unrein.
Das Mahl des Trostes (Se´udat Havra´ah)
Nach der Rückkehr vom Friedhof ist es üblich, sich zu einem Mahl im Trauerhaus zu versammeln. Dies ist das erste Essen, das die Trauernden nach dem Begräbnis zu sich nehmen, und es ist Sitte, runde Lebensmittel zu servieren: Eier, Linsen, Beigel. Diese runden Lebensmittel symbolisieren den Kreislauf von Leben und Tod. Die traditionelle Trauerpraxis versucht, ein Gleichgewicht zwischen dem Ausdruck der Trauer und den Bedürfnissen des täglichen Lebens herzustellen. Daher ist der erste Augenblick der Trauer mit einem Mahl verbunden. Es ist üblich, dass Freunde und Verwandte die Lebensmittel für dieses Mahl in das Trauerhaus bringen, um ihre Sorge für die Trauernden zu zeigen.
Die Trauerzeit
Die jüdische Tradition unterteilt die Trauerzeit in vier grundlegende Perioden ein,für welche verschiedene Vorschriften gelten und verschiedene Bräuche eingehalten werden. Die erste Periode ist die Zeit zwischen dem eingetretenen Tod und dem Begräbnis.
Nach dem Begräbnis beginnt die zweite Periode, die „Schiwa“, das sind 7 Tage, die erste Trauerwoche. Während dieser Zeit bleiben die Trauernden zu Hause, sitzen auf niedrigen Stühlen („Schiwa-Sitzen“) und werden von Freunden und Bekannten besucht, die sie trösten. Gottesdienste werden im Trauerhaus abgehalten. Der Sohn oder ein naher männlicher Verwandter spricht täglich beim gemeinsamen Gottesdienst das „Kaddischgebet“. Dies soll der Stärkung des Glaubens dienen und die Annahme des göttlichen Gerichts erleichtern. In diesen ersten 7 Tagen nach dem Begräbnis ist für die Trauernden verboten, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Sie sollen ihren Körper nicht oder nur notdürftig mit kaltem Wasser waschen und keiner kosmetischen Behandlung unterziehen (d.h. man schminkt sich und parfümiert sich nicht), die Haare sollen nicht geschnitten werden und Männer rasieren sich nicht. Trauernde sollen keine Lederschuhe tragen (u.a. weil dafür ein anderes Lebewesen den Tod erleiden musste) und ihre Kleider nicht wechseln, mit Ausnahme der Unterwäsche. Schmuck soll in der ersten Trauerwoche nicht getragen werden und eheliche Beziehungen sollen unterlassen werden. Allgemein sollen Freuden jeder Art vermieden werden (z.B,. soll man in dieser zeit keine Musik hören).
Die Vorbereitung des Trauerhauses für die „Schiwa“
Wenn man sich dazu entschlossen hat, „Schiwa zu sitzen“, muss das Trauerhaus bzw. ein Raum darin schon vor dem Begräbnis mit genügend Stühlen für Besucher vorbereitet werden. Das Trauerhaus muss mit Erinnerungskerzen ausgestattet werden; man braucht eine große Anzahl von Gebetbüchern, Käppchen und eine Torarolle für den Gottesdienst, denn an Montagen, Donnerstagen und am Samstag wird im Rahmen des Morgengottesdienstes wie in der Synagoge aus der Tora gelesen. Für die Trauernden werden niedrige Stühle aufgestellt, Spiegel werden verhängt.
Der Schabbat, der wöchentlich Ruhetag, der am Freitag mit Sonnenuntergang beginnt und bis zum Sonnenuntergang am Samstag dauert und der normalerweise festlich begangen wird, unterbricht die Trauer und ihre Einschränkungen. Die Trauernden dürfen das Haus verlassen, um zum Gottesdienst in die Synagoge zu kommen. Nach der Schiwa-Woche kann erstmals das Grab besucht werden, vorher nicht.
Schloschim
Nach dieser ersten Woche kommen die „Schloschim“, die 30 Tage. Dieser Zeitabschnitt beginnt mit dem Begräbnistag, nicht mit dem Ende der 7 Tage, daher beziehen sich die besonderen Vorschriften für diese Periode auf nur 21 Tage
Am Ende der „Schloschim“ (30 Tage) besuchen die Angehörigen wieder das Grab. In Israel wird zu diesem Zeitpunkt meist schon der Grabstein gesetzt. Andern Orts wartet man damit bis zum Ende des Trauerjahres.
Die jüdische Tradition unterscheidet auch bezüglich der Länge der vorgeschriebenen Trauerzeit zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden. Für Eltern trauert man ein ganzes Jahr, während man für andere Verwandte (Bruder, Schwester, Ehepartner) nur 30 Tage trauert.
Jahrzeit
12 Monaten nach dem Beerdigungstag wird das erste Jahresgedächtnis abgehalten. Danach wird jedes Jahr am Todestag, des Verstorbenen in besonderer Weise gedacht. Dies wird „Jahrzeit“ genannt. Dies ist ein Tag der andächtigen Erinnerung an den teuren Toten. An diesem Tag wird zu Hause eine Kerze angezündet, die 24 Stunden brennen soll und man geht zum Gottesdienst in die Synagoge, wo man das Kaddischgebet spricht. Diese Vorschrift soll helfen, über die Jahre Schuldgefühle dem Toten gegenüber zu verarbeiten und abzubauen und dem Vergessen des Verwandten entgegenwirken.
Mit jeder Trauerperiode von der Schiwa über die Schloschim bis zum Ende des Trauerjahres werden die Trauerbräuche und die Einschränkungen, denen die Trauernden unterworfen sind, weniger, bis zur Rückkehr zum normalen Alltag.
Die religionsgesetzlichen Vorschriften betonen besonders die Ehre und den großen Respekt, die wir den Toten schuldig sind. So darf man auf einem Friedhof nicht essen, trinken, Holz oder Gras sammeln oder das Vieh weiden. Auch das einfache Spazierengehen zur Erholung ist dort nicht gestattet. Ein einmal geschlossenes Grab darf nicht wieder geöffnet werden. Exhumierungen sind nur bei Überführung in ein bereits bestehendes Familiengrab zulässig oder zwecks Bestattung im Lande Israel, natürlich auch wenn sie polizeilich angeordnet sind, denn bei allen jüdischen Gesetzen und Vorschriften hat immer das Landesgesetz den Vorrang.
Gräber
Jüdische Friedhöfe, d.h. insbesondere die sich dort befindenden Gräber, sind auf die Ewigkeit angelegt, bzw. für die Zeit bis der Messias kommt. So ist es im Allgemeinen nicht möglich, nach einer Bestattung das Grab zu öffnen, um später Angehörige im gleichen Grab zu bestatten. Ein Friedhof darf nur aufgegeben werden, die Toten dürfen nur exhumiert werden, wenn andernfalls ein unverhältnismäßig großer Schaden für die Allgemeinheit entstehen würde. Aber auch in diesem Fall darf danach der Boden nicht für unwürdige Zwecke benutzt werden. Dass jüdische Gräber für die Ewigkeit eingerichtet sind, kommt daher, dass das Judentum an eine körperliche Auferstehung glaubt, wenn der Messias, der Erlöser, einst kommen wird. Das ist auch ein Grund, warum die Verbrennung einer Leiche im Judentum religiös nicht erlaubt ist. Und das ist ebenfalls der Grund, warum man sich bemüht im Falle eines Todes durch einen Flugzeugabsturz oder durch eine Explosion, möglichst alle Körperteile eines Menschen, auch die kleinsten, zusammenzusuchen, um sie würdig zu bestatten.
Ein weiterer Grundsatz der jüdischen Religion im Hinblick auf den Umgang mit Toten ist, dass man von einem Toten keine Vorteile erhalten darf. So darf man ein für einen Toten bestimmtes Grab nicht anderweitig verkaufen. Auch nach einer Umbettung darf der Platz bzw. der Grabstein nicht verkauft, sondern höchstens unentgeltlich einem Armen übereignet werden. Dies, weil die Beerdigung kein Vorteil, sondern eine religiöse Pflicht ist. Beeren oder essbare Pilze von einem Friedhof zu sammeln und zu essen, ist nicht erlaubt.
Einer der Gründe, warum es nicht üblich ist, Blumen auf jüdischen Gräbern zu pflanzen, ist die Befürchtung, dass man sie pflücken und anderweitig benutzen könnte. Bei vielen religiösen Autoritäten hat sich allerdings inzwischen die Überzeugung durchgesetzt, dass Blumen auf Gräbern zur Ehre des Toten („Kawod Hamet“) und nicht um der Besucher willen gepflanzt werden, weshalb Blumenschmuck geduldet wird.
Das Grab bleibt Eigentum des Toten. Eine Konsequenz daraus ist, dass die Grundstücke, auf welchen Jüdische Friedhöfe angelegt werden, meistens der regionalen jüdischen Gemeinde, die sie zu diesem Zweck erworben haben, gehören. So haben sie allein die Kontrolle über das, was auf diesem Grundstück geschieht, und vermeiden unerwünschte Einebnungen von Gräbern oder Exhumierungen und Neubelegung der Gräber, wie sie sonst auf städtischen Friedhöfen üblich geworden sind.