Kaschrut - die jüdischen Speisevorschriften

Ein sehr wichtiges und charakteristisches Merkmal einer jüdischen Lebensführung ist die Beachtung der Speisevorschriften. Am bekanntesten dürfte das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch sein, aber die jüdischen Speisevorschriften sind viel umfangreicher.

Das hebräische Wort kascher („koscher“ in jiddischer Aussprache und so ins Deutsche übernommen) bedeutet „tauglich“, „brauchbar“ und davon abgeleitet „rituell erlaubt, legal“, oder „den Religionsvorschriften entsprechend“. Unter dem Sammelbegriff Kaschrut fasst man die gesamten Regeln zusammen, die sich im Judentum auf die menschliche Nahrung beziehen.

Im jüdischen Gebrauch ist Koscher also ein religiöser Ausdruck mit ganz spezifischer Bedeutung: Religiöse Kriterien – und nur solche – bestimmen seine Anwendung.

Alle Speisen und Getränke, die den Anforderungen der jüdischen religiösen Vorschriften genügen, sind koscher, d.h. für observante Juden zum Essen bzw. Trinken geeignet und erlaubt. „Unkoscheres“ zu essen, ist für einen praktizierenden Juden verboten.

Inhaltsangabe
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    Ursprung der jüdischen Speisevorschriften

    Glaubt man der Bibel, waren Adam und Eva Veganer. Im 1. B. Moses 1, 29 heißt es: "Und Gott sprach: Siehe, ich geb euch alles Kraut Samen tragend, das auf der Fläche der ganzen Erde, und jeglichen Baum an welchem Baumfrucht, Samen tragend euer sei es zum Essen“. Im ersten Kapitel des ersten Buchs Moses wurde den Menschen also lediglich gestattet, Pflanzliches zu essen.

    Nach der Sintflut jedoch wurde den Überlebenden, den Nachkommen Noahs, gestattet, auch Fleisch zu essen: „Alles was sich regt, was da lebet, euer sei es zum essen; wie das grüne Kraut gebe ich euch alles. Doch Fleisch mit seinem Leben, seinem Blute, sollt ihr nicht essen.“ (1.B. Moses,9:3-4). Hieraus folgt: Fleisch ist grundsätzlich erlaubt, Blut ist jedoch zum Verzehr verboten.

    Später, unter Moses, erhalten die Israeliten von Gott am Berg Sinai die Tora mit den Zehn Geboten und von nun an ändert sich sehr vieles auch im Hinblick auf die für sie erlaubte Nahrung.

    Nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten unter Moses’ Führung war der junge frisch entstandene Monotheismus, der Glaube an einen einzigen Gott, den man nicht sehen kann, etwas revolutionär Neues für die damalige Zeit und die Gegend in der er entstand. Dieser junge völlig andersartige Glaube musste in Abgrenzung zu den umliegenden Kulturen und Traditionen besonders geschützt und gefestigt werden.
    Das Volk Israel sollte sich von den Kulturen und Lebensweisen seiner Nachbarn abgrenzen, absondern, um nicht in Götzendienst zurück zu verfallen. In dem es ihm verboten wird, die Speisen der Nichtjuden zu essen, wird das Volk Israel von den umliegenden Völkern kulturell getrennt und eine Vermischung verhindert.
    Im 3. B. Moses, 11:1-46 werden die Tiere aufgeführt, deren Fleisch zum Verzehr erlaubt ist. Als „unrein“ bezeichnete Tiere sind verboten, „reine“ erlaubt.

    Die erste früher zitierte biblische Stelle, die Fleisch erlaubte („alles was sich regt…“), betraf die gesamte Menschheit. In dieser zweiten Bibelstelle wendet sich Moses an die Israeliten und nur in Bezug zu ihnen wird zwischen rein und unrein differenziert.
    Zum Verzehr erlaubt sind unter den Säugetieren: Paarhufer mit ganz durchgespaltenen Klauen, die gleichzeitig Wiederkäuer sind.
    Unter den Vögeln: Huhn, Truthahn, Ente, Gans, Tauben (und seit einer Rabbinischen Entscheidung von vor ca. 40 Jahren auch Wachteln).
    Unter den Fischen sind alle Süßwasser- und Meeresfische, die gleichzeitig Flossen und Schuppen haben, erlaubt. Meeresfrüchte und Krustentiere sind verboten.

    In diesem Zusammenhang muss zum besseren Verständnis auf einen wichtigen sprachlichen Aspekt des Hebräischen im Unterschied zum Deutschen hingewiesen werden.
    Im Hebräischen gibt es einen Unterschied zwischen den Wörtern für „rein“ und „sauber“.
    Diese beiden Wörter sowie ihr Gegenteil „unrein“ und „schmutzig“, sind im Deutschen austauschbare Begriffe. Im Hebräischen aber sind es keine (bedeutungsgleichen) Synonyme. Sauber heißt auf Hebräisch „naki“ und schmutzig „ meluchlach“. Diese beiden Wörter beziehen sich auf äußere, physische Sauberkeit oder Verschmutzung. Ein Kleidungsstück kann naki (sauber) sein, der Fußboden eines Raumes kann meluchlach, „schmutzig“ sein. Hingegen bezeichnen die Begriffe „tahor“ (rein) und „tame“ (unrein) wie sie im hebräischen Bibeltext stehen einen seelischen oder spirituellen Zustand. Der Unterschied zwischen „unrein“ und „rein“ ist ein spiritueller Unterschied zwischen zwei Zuständen, „rein“ steht in Verbindung zu Gott, bei „unreinem“ fehlt diese Verbindung zu Gott.

    Die Definition der zum Verzehr erlaubten Säugetiere ist in der Tora klar formuliert (zugleich Wiederkäuer und ganz durchgespaltene Hufe), aber der Bibeltext gibt keine Erklärung, warum gerade diese beiden Kriterien so wichtig sind. Auch unsere Weisen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in zahlreichen Debatten damit beschäftigten, kamen zu keinem befriedigenden Resultat. Damit bleibt die Kaschrut ein sogenannter „Chok“, eine unerklärte und für Menschen unerklärbare Gesetzeskategorie mit Geboten (Mizwot), die man, in Gehorsam gegenüber Gott einfach nur annehmen und befolgen soll.

    An einer späteren, als der zuletzt zitierten Stelle der Tora, nämlich im 5. B. Moses, 14:4-5, werden die zum Verzehr erlaubten Säugetiere namentlich aufgezählt: “„ Dies ist das Vieh, das ihr essen dürfet: Ochs, Schaf und Ziege, Reh und Hirsch und Damhirsch, Steinbock, Gemse, Büffelochs und Antilope“.

    Trotzdem findet sich auf den Speiseplänen religiöser Juden, was Säugetiere anbelangt, außer Rind, Kalb, Schaf und Ziege kein Wild obwohl z.B. das Fleisch von Hirsch und Reh durch die Tora ausdrücklich erlaubt ist (Paarhufer und Wiederkäuer). Warum?

    Der Grund ist, weil selbst Fleisch von erlaubten Tieren, um koscher zu bleiben, bevor es auf den Tisch kommt, noch anderen Kriterien genügen muss. Da Blut auch von erlaubten Tieren zum Verzehr streng verboten ist, muss selbst ein zum Verzehr erlaubtes Tier beim Vorgang des Tötens völlig ausbluten, damit sein Fleisch koscher ist bzw. bleibt. Deswegen gibt es die jüdische Tötungsmethode des Schächtens. Wild muss aber geschossen werden und Fleisch von Tieren, die auf diese Weise getötet wurden, ist für Juden nicht zum Verzehr erlaubt. Diese Bestimmungen und viele andere weiterführende Auslegungen für die koschere Küche haben Rabbiner im Laufe der Jahrhunderte aufgestellt; sie stehen nicht direkt so formuliert in der Tora, sind aber Ableitungen der Worte der Tora.

    Koscher ist nur ein erlaubtes Tier, das unverletzt ist und bei dem die inneren Organe, insbesondere die Lunge, gesund sind. Verletzte u. kranke Tiere sind nicht koscher und dürfen nicht verzehrt werden, selbst dann nicht, wenn es sich um erlaubte Tiere handelt und diese geschächtet wurden.

    Um die Eignung des Fleisches zum koscheren Verzehr zu gewährleisten, gibt es den rituellen Schächter, „Schochet„ und den Lebensmittelkontrolleur, den „Maschgiach“. Beide müssen fromme Juden sein und nach den Geboten der Tora leben, sonst dürfen sie dieses Amt nicht ausüben. Natürlich müssen sie darüber hinaus fundierte Spezialkenntnisse für ihre Berufstätigkeit besitzen, aber die Frömmigkeit ist eine Garantie für die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit der Ausübung ihrer Tätigkeit und soll vor Korruption schützen. Lebensmittelskandale, Pfuscherei und Umgehung von Gesetzen, um materiellen Gewinn zu erzielen, sogen. „Gammelfleisch“ oder Etikettenschwindel im Hinblick auf das Tier, von dem das Fleischstück im Kühlregal stammt, sind normalerweise bei koscherem Fleisch und anderen als koscher zertifizierten Lebensmitteln nicht möglich.

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    Das jüdische Schlachten - Schechita

    „...so magst du schlachten von deinem Rindvieh und deinen Schafen... wie ich dir geboten, und verzehre es in deinen Toren, wie es immer deine Seele begehrt „ (5. B. Moses 12:21).

    Wie bereits erwähnt, müssen die erlaubten Säugetiere und auch Geflügel, damit sie für den Verzehr koscher bleiben, rituell geschächtet werden. Die Tora verbietet den Genuss von zwar „reinen“ Tieren (Vieh, Geflügel), die eines natürlichen Todes gestorben sind oder die durch irgendeine andere Methode getötet wurden als durch rituelles Schächten („Kein Aas dürft ihr essen...“ 5. B. Moses, 14:21). Solche Kadaver werden unrein genannt und ihr Fleisch darf von Juden nicht gegessen werden.

    Beim Schächten blutet das Tier gründlicher und schneller aus, als bei vorheriger Betäubung. Außerdem würden dem Tier durch die Betäubung Verletzungen zugefügt, die es für koscheren Verzehr untauglich machen würden.
    Blut von Warmblütlern, das wurde Eingangs schon erwähnt, darf von Juden nicht verzehrt werden. Ein weiteres Bibelzitat bekräftigt dies: "Nur halte fest darauf, dass du nicht das Blut issest; denn das Blut ist die Seele, und du sollst nicht essen die Seele mit dem Fleisch" (5. B. Moses 12, 23). Deswegen ist das möglichst vollständige Ausbluten des Tieres beim Schächten so wichtig.


    Sinn des rituellen jüdischen Schächtens ist, dem Tier beim Tötungsvorgang möglichst keinen Schmerz zuzufügen und es gleichzeitig sehr schnell ausbluten zu lassen. Sehr vereinfacht gesagt, beinhaltet der Vorgang einen extrem schnellen Schnitt gleichzeitig durch die Luftröhre und die Hauptarterie bis zur Wirbelsäule, so dass das Tier durch den sofortigen Abfall des Blutdrucks bewusstlos wird (Großvieh nach 25-30 Sekunden) und daher sehr geringen oder gar keinen Schmerz spürt.

    In der Antike war es jedem Erwachsenen, der sich mit den Religionsgesetzen auskannte, erlaubt, das Schächten die „Schechita“ auszuüben. Im Mittelalter wurde vereinbart, dass potentielle Kandidaten für die Ausübung der Schechita im Hinblick auf die Erlangung eines Diploms (Kabbala) als ritueller Schächter, vor einem Rabbiner eine mündlich-theoretische und eine praktische Prüfung ablegen müssen. Eine Synode, die in Deutschland im Jahre 1220 abgehalten wurde, beschloss, dass niemand die Tätigkeit eines „Schochet“ ausüben darf, der nicht im Besitze eines solchen Diploms ist.

    Heutzutage wird ein solches Diplom einem Kandidaten, der eine mündlichen Prüfung über die Vorschriften der Schechita und der Kaschrut bestanden hat und der auch noch in korrekter Weise mindestens drei Mal in Anwesenheit von Experten rituell geschlachtet hat, ausgehändigt. Nur Fleisch, welches von einem Schochet geschlachtet wurde, der im Besitze eines solchen Diploms ist, gilt als koscher und zum Verzehr durch Juden erlaubt.

    Das Messer

    Das Schächtmesser ist ein gerades Langmesser. Die Klinge muss rasierklingenscharf und in einwandfreiem Zustand sein, sie darf keinerlei Scharten, Wiederhacken oder sonstige Defekte haben, damit das Fleisch beim Schnitt nicht zerrissen wird.
    Das Messer muss mindestens zwei Mal so lang sein, wie der Hals des zu schlachtenden Tieres breit ist und darf nicht spitz sein.


    Die Klinge wird heutzutage aus sehr hochwertigem Edelstahl gefertigt. Eine der wichtigen Etappen bei der Ausbildung zum Schochet ist das Erlernen des Schärfens des Messers.

    Der Akt des Schächtens

    Bevor der Schochet das Messer ansetzt, spricht er einen besonderen Segensspruch. Folgende Bewegungen machen die Schechita vom Standpunkt der Kaschrut ungültig:
    - wenn die geringste Pause oder Unterbrechung während des Vorgangs vorkommt
    - wenn das Messer in den Hals des Tieres gedrückt wird, anstatt schnell und fest vor- und zurückbewegt zu werden
    - wenn das Messer hinter der Speiseröhre hängenbleibt
    - wenn der Schnitt nicht an der vorgeschriebenen Stelle vorgenommen wird
    - wenn die Muskelfasern eher zerrissen denn geschnitten werden

    Verletzte und kranke Tiere sind nicht koscher und dürfen nicht gegessen werden. Deswegen muss auch beim Transport darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht zu Schaden kommen.
    Nach dem Schächten wird der Tierkörper nochmals sehr gründlich untersucht, um sicherzustellen, dass es gesund war. Die Fleischbeschau wird eingehend und aufmerksam durchgeführt, denn jedes Tier, das einen Makel aufweist, ist nicht koscher.

    Nun ist ein erlaubtes gesundes Tier rituell geschlachtet worden, es wurde nochmals untersucht und für gesund befunden, es ist ausgeblutet, aber das genügt noch nicht, damit sein Fleisch auf die Theke der koscheren Metzgerei gelangt, denn vom koscheren Tier dürfen nicht alle Teile gegessen werden.

    Die Hüftsehne (Spannader), der Unschlitt (das Fett) und natürlich das Blut sind nicht koscher.

    Die Hüftsehne wird bei Juden in Erinnerung an den in der Bibel beschriebenen Kampf von Jakob mit dem Engel nicht verzehrt und muss aus dem Fleisch entfernt werden. Es ist eine Sehne im Oberschenkel des Tieres (nervus ischiaticus, der Ischias Nerv, in der Hüftgegend). In der Biblischen Geschichte heißt es, dass Jakob mit einem Boten Gottes (Engel) gekämpft hat. Da aber dieser Jakob nicht besiegen konnte, trat er gegen das Gelenk der Hüfte (oder Schenkelknauf) Jakobs, wobei sich dessen Hüfte verrenkte. Er konnte sich daraufhin nur noch hinkend fortbewegen. Weil diese Szene, eine Schlüsselszene für das Schicksal des Volkes Israel ist, haben die Rabbinen festgelegt, dass diese Sehne bei Tieren nicht gegessen werden soll.


    Da diese Sehne nur durch sachkundige Hand entfernt werden kann und danach die Fleischqualität des Hinterteils, weil zerfasert, stark beeinträchtigt ist, wird, wo ein solcher Spezialist nichtvorhanden ist, der ganze hintere Oberschenkel nicht gegessen und meistens an Nichtjuden verkauft.

    Was hat es mit dem Unschlitt (Fett) auf sich? In der Tora steht “ Alles Unschlitt von Rind und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. Und das Unschlitt vom Aase und das Unschlitt vom Zerrissenen kann zu allerlei Werk verarbeitet werden, doch essen dürft ihr es nicht. „ (3. B. Moses 7:23-24).

    Das frei auf dem Fleisch liegende Fett der Rinder, Schafe, Ziegen, Unschlitt oder Talg, war zur Zeit des Tempels für den Altar des Ewigen bestimmt. Man darf es zum Herstellen von Kerzen benutzen, aber essen darf man dieses Fett nicht. Fett von erlaubtem Geflügel, wie Huhn, Gans, oder Ente ist hingegen zum Verzehr erlaubt.

    Das Blut

    Streng verboten, darauf wurde bereits hingewiesen, ist der Genuss von Blut, denn die Tora betrachtet das Blut als Sinnbild des Lebens und Sitz der Seele. „Doch Fleisch mit seinem Leben, seinem Blute, sollt ihr nicht essen“ (1. B. Moses, 9:4). Und an anderer Stelle heißt es: “Und kein Blut sollt ihr essen in all euern Wohnsitzen, es sei vom Vogel oder Vieh.“ (3. B. Moses, 7:26; auch 17:10-14)). Daraus lernen wir nebenbei im Umkehrschluss, dass Blut von (erlaubten) Fischen zum koscheren Verzehr freigegeben ist.

    Das strikte Verbot des Verzehrens von Blut, selbst desjenigen, das von erlaubten Warmblütern stammt, wird in der koscheren Küche auch dann noch sehr ernstgenommen, wenn das Stück Fleisch vom koscheren Metzger zu Hause zubereitet wird. Bevor es gebraten oder gekocht wird, muss es zusätzlich „koscher gemacht“ werden. Das heißt, es muss vom allerletzten Rest Blut, das es noch enthält, vollständig befreit werden. Das geschieht entweder durch Einsalzen oder bei besonders blutreichen Fleischteilen, wie z.B. der Leber, durch Rösten über offenem Feuer.

    Eier enthalten manchmal einen Blutstropfen. Deswegen werden sie beim koscheren Kochen und Backen stets einzeln zuerst in einer kleinen Schüssel aufgeschlagen und untersucht, bevor man sie verwendet.
    Findet man einen Blutstropfen darin, ist das Ei nicht koscher und muss weggeworfen werden!

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    Milch & Fleisch

    Ein Prinzip der koscheren Küche lautet: Produkte von erlaubten Tiere sind ebenfalls erlaubt, Produkte von verbotenen Tieren sind ebenfalls verboten.

    Also: Erlaubt ist Kuhmilch, Ziegenmilch und Schafsmilch sowie natürlich daraus hergestellte Produkte wie Butter, Käse, Sahne. Nicht erlaubt sind z.B. Kamelmilch, Stuten- oder Eselsmilch.

    Bei den Vögeln sind die Eier der erlaubten Arten ebenfalls erlaubt. Die Eier von verbotenen Vögeln sind ebenfalls nicht koscher.

    Nun gibt es eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Unter den Insekten, die alle (bis auf zwei Heuschreckenarten) nicht erlaubt sind, gibt es ein Insekt, dessen Produkt koscher und erlaubt ist: Nämlich der Honig der Bienen, die selber nicht koscher sind.

    Obst und Gemüse sind uneingeschränkt alle zum Verzehr erlaubt. Sie müssen in der koscheren Küche jedoch sehr sorgfältig dahingehend untersucht werden, ob sie von Insekten oder Ungeziefer befallen sind, die versehentlich mitgegessen werden könnten. Dies gilt auch für alle anderen Lebensmittel.

    Mehl beispielsweise darf nicht einfach zur Herstellung eines Kuchenteiges aus der Packung heraus direkt auf die Waagschale oder in die Rührschüssel geschüttet werden, sondern muss vorher durch ein feinmaschiges Sieb gesiebt werden.


    Milch und Fleisch

    Neben der Unterscheidung zwischen erlaubten und unerlaubten Tieren gibt es eine weitere sehr wichtige Unterscheidung für koscheres Essen: Die strenge systematische Trennung von Fleisch und Milch.
    Drei Mal steht in unserer Tora “ Koche nicht ein Böcklein in der Milch seiner Mutter.“ (2. B. Moses, 23:19;2. B. Moses 34:26;5. B. Moses14:21). Von diesem Satz haben unsere Weisen abgeleitet, dass nicht nur das gemeinsame Kochen von Fleisch und Milch verboten ist, sondern auch der Genuss von Fleisch- und Milchprodukten bei ein und derselben Mahlzeit.

    In der koscheren Küche werden Fleisch und Milch strikt getrennt und zwar einerseits bei der Rezeptur der Gerichte, aber auch schon bei der Aufbewahrung der Zutaten und des Geschirrs , ebenso während der Zubereitung der Speisen und bei der Reinigung des Töpfe und des Geschirrs sowie der Bestecke nach dem Essen .

    Wenn wir beispielsweise Fleisch essen, darf danach kein Nachtisch mit Sahne serviert werden, auf ein Butterbrot darf man keine Scheibe Wurst legen und ein Schnitzel darf nicht in Butter gebraten oder mit Käse überbacken werden.

    Die Trennung von Milch und Fleisch hat zur Folge, dass nicht jeder Käse aus erlaubter Milch koscher ist, denn viele Käsesorten werden traditionell durch Hinzufügen von Lab, einem Teil des Kuhmagens hergestellt. Das Lab ermöglicht den Gerinnungsprozess der Milch. Koscherer Käse ist statt mit Lab mit chemischen oder vegetarischen Hilfsmitteln produziert.

    Wegen der streng vorgeschriebenen Trennung von Milchigem und Fleischigem muss eine koschere Kücheneinrichtung daher zwingend ein zweigeteiltes Becken mit zwei getrennten Ausgüssen haben. Am besten ist es, wenn auch zwei Kühlschränke und zwei Tiefkühltruhen vorhanden sind, andernfalls muss man sich mit streng eingehaltenen Unterteilungen für Milchiges (chalavi) oder Fleischiges (bassari) behelfen. Jedenfalls müssen zwei getrennte Arbeitsflächen für „fleischiges“ und „milchiges“ vorhanden sein.

    Für Milchspeisen und Fleischspeisen müssen auch unterschiedliche Töpfe und Pfannen, Geschirr, Vorlege- und Essbesteck sowie Schneid- und Hackbretter usw. vorhanden sein, die auch unbedingt jeweils für milchig und fleischig getrennt aufbewahrt werden müssen.

    Eier und Fisch dürfen auf beiderlei Geschirr serviert werden, denn Eier und Fisch gelten nicht als fleischig, sondern als „Parwe“ (setami). „Parwe“ ist weder milchig noch fleischig, d.h. neutral, ebenso wie Gemüse und Obst (natürlich nur insofern sie nicht mit Butter, Sahne oder Milch zubereitet wurden). Eine Ausnahme bilden in einem Huhn vorgefundene Eigelbe. Dieses Eigelb wird nicht als „parwe“ betrachtet, sondern als fleischig und darf nicht mit milchigen Speisen zusammen gegessen werden.

    Glasteller und Glasschüsseln können wahllos für Milchiges und Fleischiges benutzt werden, denn Glas gilt als neutral, Porzellangefäße und irdenes Geschirr nicht, diese müssen entweder dem Fleischbereich oder dem Milchbereich zugeordnet werden, ebenso Besteckteile.
    Allerdings dürfen Glasgefäße (Pyrex, Jenaer Glas), die für das Garen oder Backen im Ofen benutzt werden, nur für eine Sorte Speisen, für Milchiges oder für Fleischiges verwendet werden, da die hohe Hitze das Glas absorbierfähig macht.

    Geflügel wird als fleischig betrachtet

    Unter unseren Weisen gab es in der Antike eine lange Auseinandersetzung darüber, ob ein Vogel, zum Beispiel das Huhn oder die Ente, „parwe“ oder „fleischig“ sei. Noch im 2. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung hat Rabbi Jossi Hagalili seiner Gemeinde erlaubt, Geflügel mit Milch zu essen. Er hat das damit begründet, dass in der Tora zwar steht “Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen“, Geflügel aber gar nicht in der Milch der Mutter gekocht werden könne, da Vögel keine Milch geben.


    Aber die Auffassung von Rabbi Jossi Hagalili hat sich nicht durchgesetzt; das Gegenargument der anderen Weisen war, dass Geflügel im Geschmack und in der Konsistenz zu sehr dem Fleisch von Säugetieren ähnelt und es deswegen leicht zu Verwechslungen kommen könnte. Deswegen ist Geflügel wie Fleisch zu behandeln.

    Geflügel wird also in der koscheren Küche als „fleischig“ definiert und behandelt, obwohl Vögel keine Säugetiere sind.

    Ein Fischgericht darf sowohl bei einer Fleischmahlzeit als auch zusammen oder in der Folge mit einer milchigen Speise eingenommen werden. Bei einer Fleischmahlzeit jedoch nur wenn es ohne Milchprodukte zubereitet wurde.

    Wartezeiten nach Verzehr von Milch oder Fleisch

    Nach dem Verzehr von Milch oder einem Milchprodukt muss eine bestimmte Zeit abgewartet werden, bis man Fleisch oder Wurst essen darf und umgekehrt.

    Die Wartezeiten sind unterschiedlich: Es ist üblich, nach einer Fleischmahlzeit sechs Stunden zu warten, bevor Milchspeisen gegessen werden. Es gibt auch lokale Traditionen, nach denen man nur drei Stunden wartet. Die Wartezeit wird ab dem Zeitpunkt gemessen, an dem das Essen von Fleisch beendet wurde, auch wenn die Tischzeit noch andauerte.

    Wenn Milchspeisen gegessen wurden wie Weißkäse, Milch oder Butter, muss man keine Wartezeit einlegen, um Fleisch zu essen. Aber die Hände und der Mund müssen sorgfältig gereinigt (gespült) werden. Es ist aber trotzdem üblich, dass mindestens eine halbe Stunde gewartet wird, bevor Fleisch gegessen wird.
    Wenn (koscherer) gelber Hartkäse gegessen wurde, sollte sechs beziehungsweise drei Stunden gewartet werden, bevor fleischige Speisen gegessen werden. Es gibt aber auch Gemeinden, in denen es Tradition ist, dass nur eine Stunde gewartet wird.

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    Alkohol - Wein und Spirituosen

    uden dürfen Alkohol trinken; hier gibt es keine Einschränkungen, außer derjenigen, die von der Vernunft und der Sorge um die Gesundheit diktiert werden. Am Schabbat und an Feiertagen wird in der Familie sogar ein Segen über einen Becher Wein gesprochen und anschließend wird der Wein vom Familienvorstand und den Anwesenden getrunken. Wein ist das einzige Getränk, das im Judentum einen eigenen speziellen Segensspruch hat. Der Weinsegen darf aber auch über Traubensaft gesprochen werden, was im Umkehrschluss auch ermöglicht, den rituellen Segen (Kiddusch) über Traubensaft zu sprechen.

    Koscherer Wein

    Außer der Tatsache, dass koscherer Wein selbstverständlich nicht am Schabbat produziert werden darf, gelten für koscheren Wein eine ganze Reihe strenger Vorschriften:


    - In den Weinbergen darf zwischen den Weinstöcken weder Obst noch Gemüse angepflanzt werden
    - Die ersten vier Jahre darf die Ernte nicht zur Weinproduktion benutzt werden.
    - Zwei Monate vor der Ernte darf organisch nicht mehr gedüngt werden.
    - (bei israelischem Wein):Die Trauben dürfen in jedem 7. Jahr, dem sogen. „Schmittajahr“, nicht geerntet werden. Nach der Tora (3. B. Moses Kap. 25) muss jedes siebente Jahr das Land brach liegen; es darf weder bearbeitet, gesät noch geerntet werden. Diese Vorschrift gilt nur für das Land Israel.


    Die großen Gelehrten haben seit Jahrhunderten das Problem des Brachjahres behandelt und diskutiert. Eine umfangreiche Literatur ist zu diesem Thema entstanden. Die diesbezügliche Halacha in Kürze: Lediglich der Boden der Juden unterliegt dem Schmitta-Gebot. Daraus hat sich folgende Vorgehensweise herauskristallisiert: Das Land der jüdischen Bauern wird für die Dauer des Schmitta-Jahres an Araber verkauft. Diese Fiktion ermöglicht den jüdischen Bauern, den Boden zu bearbeiten und der jüdischen Bevölkerung, die Produkte zu nutzen.


    - Enzyme und zugeführte Bakterien sind unzulässig. Die auf der Schale befindlichen Bakterien allein regen die Fermentation an.
    - Es ist verboten, Materialien, die tierischen Ursprungs sind, zum Klären und Filtern zu verwenden und dem Wein Zusätze wie Zucker beizumischen.
    - Gelatine, Kasein und Stierblut sind beim Vinifizieren unzulässig. Es ist lediglich nur Betonit zur Reinigung zugelassen.
    - Lediglich Papierfilter sind zulässig.
    - In der Weinproduktion dürfen nur Juden arbeiten, die die Gebote der Tora einhalten.
    - Eine mehrmalige Füllung der Flaschen ist nicht zulässig. Nur einmalige Füllung ist gestattet.
    - Erntegeräte, Fuhrpark, Silo und alle technischen Geräte werden unter rabbinischer Aufsicht peinlich gesäubert.
    - 1% der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und dürfen nicht veräußert werden.


    Likörherstellung

    Nicht koscherer, sogen. „gekochter“ Wein ist zum Genuss freigegeben (z.B. manche süße Apéritifweine).
    Branntwein ist erlaubt (oft in Essigen oder Senf enthalten), Weinbrand und Kognak hingegen sind ohne Koscherstempel nicht erlaubt. Obstschnäpse sind in der Regel auch ohne Hechscher erlaubt.


    Alkohol der Weintraube, Kartoffel oder Mais ist koscher. Bei Wodka kommt es auf die eventuell zugefügten Aroma- und Farbstoffe an. Reiner Wodka ist immer koscher.


    Alkohol von Melasse, Ölderivaten, verdorbenem Obst oder Obstresten oder der Obstschale ist nicht gestattet und somit nicht koscher.

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    Koscherlisten

    In jüdischen Metzgereien und Supermärkten findet man koscheres Fleisch und andere koschere Produkte, die mit einem Hechscher, einem Koscherzertifikat, gekennzeichnet sind. In den verschiedenen Ländern gibt es heutzutage auch von den lokalen Rabbinaten erstellte Listen mit einer breiten Auswahl von Fertigprodukten, die untersucht wurden und als zulässig bezeichnet werden und die auch in vielen nicht-jüdischen Geschäften gekauft werden können, z.B. Fischkonserven, Marmeladen, Schokolade und andere Süßigkeiten, Fertigsuppen, Tiefkühlkost usw. 


    Solche Listen enthalten auch Auflistungen der E-Nummern mit dem jeweiligen Hinweis, ob sie erlaubt oder nicht erlaubt sind. Die Produkte, die in solchen Listen aufgeführt werden, haben keinen „Hechscher“ (Koscherzertifikat), sind aber vom jeweiligen Rabbinat als unbedenklich ausgewiesen. Das heißt, es wurden in diesen Fällen alle Ingredienzien und die Produktionsmaschinen für ein bestimmtes Produkt untersucht. Die Ingredienzien, denn es gibt oft Substanzen, Farbstoffe oder Verdickungsmittel, die nicht erlaubt sind (z.B. Gelatine aus der Haut oder den Knochen von unkoscheren und ungeschächteten Tieren bzw. aus Fischgräten, die auch unerlaubte Fische sein können). Die Produktionsmaschinen und der Produktionsablauf werden untersucht, um sicherzustellen, dass über die Maschinen und Fließbänder für erlaubte Produkte nicht auch andere, nicht erlaubte produziert bzw. transportiert werden, so dass eventuell Spuren von nicht Erlaubtem dort noch vorhanden sein könnten.

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