Mitgliedschaft

Alle Personen jüdischen Glaubens, die im Saarland ihren ständigen Wohnsitz haben, können Mitglied der Synagogengemeinde Saar werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Person von Geburt an der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört, oder in das Judentum aufgenommen (Gijur) wurde. 

Die Eintragung in das Mitgliederregister der Gemeinde erfolgt auf Antrag. Dieser ist, zusammen mit den Unterlagen, die die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft nachweisen, in der Sozialabteilung der Gemeinde einzureichen. Anschließend entscheidet der Vorstand über die Mitgliedschaft. 

Jedes Mitglied der Gemeinde hat einen Anspruch darauf, nach den Vorgaben der Satzung, an den Einrichtungen und Veranstaltungen der Gemeinde teilzunehmen. Alle Mitglieder haben nach Maßgabe der geltenden Kultussteuerordnung der Gemeinde, Steuern und Abgaben (z.B. Kirchensteuer) zu entrichten.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • Wegzug aus dem Saarland
  • den Tod
  • den Austritt aus der Gemeinde bzw. aus dem Judentum nach den Bestimmungen des staatlichen Rechts
  • Ausschluss
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