Organe

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts agiert die Synagogengemeinde Saar auf der Grundlage der Satzung, welche von den Mitgliedern der Gemeinde zuletzt im Jahr 1973 beschlossen wurde. Die Satzung sieht folgende Organe zur Verwaltung der Gemeinde vor:

  • Die Gemeindeversammlung
  • Die Repräsentanz
  • Der Vorstand

Die Gemeindeversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Gemeinde ohne Unterschied des Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ein Jahr in dem Register der Gemeinde als Mitglied geführt sind. Eine Gemeindeversammlung wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Dabei wird über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes debattiert, Grundsatzfragen bezüglich des Gemeindelebens entschieden und die Repräsentanz gewählt. 

Die Repräsentanz (Gemeinderat) besteht aus z.Z. sieben Mitgliedern der Gemeinde, die alle 6 Jahre von der Gemeindeversammlung gewählt werden. Die Mitglieder der Repräsentanz üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Repräsentanz bestimmt die Richtlinien, nach denen die Gemeinde zu führen ist, beschließt den Haushaltsplan und trifft Entscheidungen über die Ausgaben der Gemeinde. Weiterhin wählt die Repräsentanz die Mitglieder des Vorstandes.

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, die ihr Amt ebenfalls ehrenamtlich ausüben. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört es u.A., die Verwaltung der Gemeinde zu führen und Beschlüsse der Repräsentanz zur Ausführung zu bringen. Es wird ein Vorstandsvorsitzender sowie ein Stellvertreter von der Repräsentanz bestimmt. 

Vorstandsvorsitzende Ricarda Kunger
Vorstandsvorsitzende Ricarda Kunger